Satzung der SLG Freie Schützen Sonneberg


§1 Rechtsform

Die Schießleistungsgruppe Freie Schützen Sonneberg ist ein Zusammenschluß von Freunden des Schießsportes im Rahmen der Gliederung des Bundes der Militär- und Polizeischutzen e.V. (BDMP e.V.). Sie hat die Rechtsform eines „Nicht eingetragenen Vereins“. Für sie gelten die Ordnungen und Richtlinien des BDMP e.V.

§2 Zweck

Die SLG Freie Schützen Sonneberg pflegt den Schießsport, wie er vom BDMP e.V. getragen wird. Zu diesem Zweck bilden sie ihre Mitglieder aus und unterstützen fachlich die Vorbereitung und Durchführung der Schießsportveranstaltungen in ihrem Landesverband bzw. Bundesverband. Sie führt vereinsinterne und überregionale schießsportliche Wettkämpfe nach den Regeln des BDMP e.V. durch. Die Tätigkeit der SLG ist nicht auf wirtschaftliche Vorteile gerichtet. Die SLG erstrebt keinen Gewinn und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke des im Sinne der Abgabenordnung entsprechend der Satzung des BDMP e.V.. Der Verein ist selbstlos tätig und er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. Aus steuerrechtlichen Gründen und vereinsrechtlichen Situation des BDMP e.V. (Struktur) heraus, sind die finanziellen Mittel der SLG dem BDMP e.V. offen zu legen (§1 dieser Satzung und Kassenordnung des BDMP e.V.).

§3 Geschäftsjahr

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§4 Mitgliedschaft

Mitglied kann jedes ordentliche Mitglied des BDMP e.V. werden.

Aufnahmebedingungen

1) Aufnahme in die SLG Freie Schützen Sonneberg (vorbehaltlich der Entscheidung durch den Vorstand)

1. Berechtigte und Besitzer einer WBK wird nach einer Probezeit von 6 Monaten und regelmäßiger Teilnahme am Schießtraining der SLG die endgültige Mitgliedschaft bestätigt.

2. Für BDMP Mitglieder die keine eigene WBK besitzen und diese über die SLG Freie Schützen Sonneberg erwerben möchten gilt folgendes: - mindestens 1 Jahr Mitgliedschaft in der SLG Freie Schützen Sonneberg, - regelmäßiges BDMP-konformes Schießtraining (mind. 1 x monatlich), - Teilnahme an Meisterschaften der SLG Freie Schützen Sonneberg

§5 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Beschlussorgan der SLG Freie Schützen Sonneberg. Sie wählt den Vorstand mit einfacher Mehrheit. Sie ermächtigt den Vorstand zur Bildung und zur Verfügung über Eigenmittel der SLG Freie Schützen Sonneberg und regelt deren Verwaltung.

§6 Mitglieder / Vorstand

Der Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern {SLG-Leiter, stellv. SLG-Leiter, Sportleiter, Schriftführer und Öffentlichkeitsarbeit und wird für die Dauer von 5 Jahren gewählt.) Er führt die Geschäfte der SLG im Rahmen der Ermächtigung durch die Mitgliederversammlung. Er vertritt die SLG nach außen. Der Leiter fördert den Zusammenhalt der SLG, hält Kontakt zum Landesverband / Bundesverband. Er leitet die Mitgliederversammlung, soweit diese nicht Wahlen durchführt. Bei Wahlen führt ein gewähltes Mitglied den Vorsitz. Der Vorstand bestimmt den/die Schießsportbeauftragten (siehe §7).

§7 Schießsportbeauftragte

Die SLG hat mindestens einen Schießsportbeauftragten. Die Schießsportbeauftragten sind für Vorbereitung und Durchführung des Schießens in der SLG verantwortlich. Sie müssen verantwortliche Aufsichtsperson i.S. d. §§ 10 u. 11 AwaffV sein.

§ 8 Versicherung

Die Mitglieder der SLG Freie Schützen Sonneberg sind in ihrer Eigenschaft als Mitglieder des BDMP e.V. versichert. (Satzung BDMP e.V.)

§ 9 Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder sind verpflichtet:

  • - die Interessen des BDMP e.V. und damit der SLG zu wahren;
  • - den schießsportlichen Anweisungen der Schießsportbeauftragten Folge zu leisten;
  • - einen geordneten Schießbetrieb zu unterstützen;
  • - nur mit gesetzlich zugelassenen Waffen zu schießen;
  • - eigene Waffen und Munition sicher zu verwahren, sodaß sie gegen Wegnahme und Missbrauch geschützt sind;
  • - Waffen nur im nichtschussbereiten Zustand (nicht zugriffbereiten Zustand) zu transportieren.


Vorgehensweise bei Austritt von Mitgliedern aus der SLG: Bei einem Austritt eines Mitglieds ist das auf der Homepage zu Verfügung stehende Formular ausgefüllt dem SLG Leiter zu übergeben. Der SLG Leiter informiert das Landratsamt und die Bundesgeschäftsstelle. Der Austritt eines Mitglieds aus der SLG ist aber nicht gleich zu setzen mit einen Austritt aus den BDMP, da das BDMP Mitglied weiter als Einzelmitglied gelten kann.

§ 10 Mitgliederbeiträge

Mitgliederbeiträge sind die Kosten der BDMP e.V. - Mitgliedschaft.

§ 11 Schießbetrieb

Die SLG führt Schießen nur auf behördlich zugelassenen Schießständen durch. Jedes Schießen wird von einem Schießsportbeauftragen geleitet

§ 12 Ausschluss

Ein Mitglied, das schießsportlichen Anweisungen des Schießsportbeauftragten während eines Schießens nicht Folge leistet, wird vom Schießen ausgeschlossen. Der Ausschluss aus der SLG erfolgt durch Beschluss des Vorstandes, sowie automatisch, wenn die satzungsmäßigen Beiträge (bis 31.03. des laufenden Jahres) nicht gezahlt wurden. Ansonsten kann ein Mitglied durch die Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden, wenn es vorsätzlich gegen die Satzung der SLG verstoßen hat.

§ 13 Auflösung der SLG

Bei der Auflösung der SLG, die durch die 2/3 Mehrheit der Mitglieder erfolgen kann, sind die verbleibenden Mittel an den BDMP e. V. mit der Auflage weiterzuleiten, diese Mittel bis zur Neugründung einer SLG im Großraum Sonneberg zu verwahren. Die Mittel sind der neuen SLG zur Durchführung des Schießbetriebes zur Verfügung zu stellen.

§ 14 Inkrafttreten

Diese Satzung wurde am 08.01.2010 durch die Mitgliederversammlung einstimmig angenommen