Die Schießleistungsgruppe Freie Schützen Sonneberg ist ein Zusammenschluß von Freunden des Schießsportes im Rahmen der Gliederung des Bundes der Militär- und Polizeischutzen e.V. (BDMP e.V.). Sie hat die Rechtsform eines „Nicht eingetragenen Vereins“. Für sie gelten die Ordnungen und Richtlinien des BDMP e.V.
Die SLG Freie Schützen Sonneberg pflegt den Schießsport, wie er vom BDMP e.V. getragen wird. Zu diesem Zweck bilden sie ihre Mitglieder aus und unterstützen fachlich die Vorbereitung und Durchführung der Schießsportveranstaltungen in ihrem Landesverband bzw. Bundesverband. Sie führt vereinsinterne und überregionale schießsportliche Wettkämpfe nach den Regeln des BDMP e.V. durch. Die Tätigkeit der SLG ist nicht auf wirtschaftliche Vorteile gerichtet. Die SLG erstrebt keinen Gewinn und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke des im Sinne der Abgabenordnung entsprechend der Satzung des BDMP e.V.. Der Verein ist selbstlos tätig und er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. Aus steuerrechtlichen Gründen und vereinsrechtlichen Situation des BDMP e.V. (Struktur) heraus, sind die finanziellen Mittel der SLG dem BDMP e.V. offen zu legen (§1 dieser Satzung und Kassenordnung des BDMP e.V.).
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Mitglied kann jedes ordentliche Mitglied des BDMP e.V. werden.
Aufnahmebedingungen
1) Aufnahme in die SLG Freie Schützen Sonneberg (vorbehaltlich der Entscheidung durch den Vorstand)
1. Berechtigte und Besitzer einer WBK wird nach einer Probezeit von 6 Monaten und regelmäßiger Teilnahme am Schießtraining der SLG die endgültige Mitgliedschaft bestätigt.
2. Für BDMP Mitglieder die keine eigene WBK besitzen und diese über die SLG Freie Schützen Sonneberg erwerben möchten gilt folgendes: - mindestens 1 Jahr Mitgliedschaft in der SLG Freie Schützen Sonneberg, - regelmäßiges BDMP-konformes Schießtraining (mind. 1 x monatlich), - Teilnahme an Meisterschaften der SLG Freie Schützen Sonneberg
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Beschlussorgan der SLG Freie Schützen Sonneberg. Sie wählt den Vorstand mit einfacher Mehrheit. Sie ermächtigt den Vorstand zur Bildung und zur Verfügung über Eigenmittel der SLG Freie Schützen Sonneberg und regelt deren Verwaltung.
Der Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern {SLG-Leiter, stellv. SLG-Leiter, Sportleiter, Schriftführer und Öffentlichkeitsarbeit und wird für die Dauer von 5 Jahren gewählt.) Er führt die Geschäfte der SLG im Rahmen der Ermächtigung durch die Mitgliederversammlung. Er vertritt die SLG nach außen. Der Leiter fördert den Zusammenhalt der SLG, hält Kontakt zum Landesverband / Bundesverband. Er leitet die Mitgliederversammlung, soweit diese nicht Wahlen durchführt. Bei Wahlen führt ein gewähltes Mitglied den Vorsitz. Der Vorstand bestimmt den/die Schießsportbeauftragten (siehe §7).
Die SLG hat mindestens einen Schießsportbeauftragten. Die Schießsportbeauftragten sind für Vorbereitung und Durchführung des Schießens in der SLG verantwortlich. Sie müssen verantwortliche Aufsichtsperson i.S. d. §§ 10 u. 11 AwaffV sein.
Die Mitglieder der SLG Freie Schützen Sonneberg sind in ihrer Eigenschaft als Mitglieder des BDMP e.V. versichert. (Satzung BDMP e.V.)
Die Mitglieder sind verpflichtet:
Vorgehensweise bei Austritt von Mitgliedern aus der SLG: Bei einem Austritt eines Mitglieds ist das auf der Homepage zu Verfügung stehende Formular ausgefüllt dem SLG Leiter zu übergeben. Der SLG Leiter informiert das Landratsamt und die Bundesgeschäftsstelle. Der Austritt eines Mitglieds aus der SLG ist aber nicht gleich zu setzen mit einen Austritt aus den BDMP, da das BDMP Mitglied weiter als Einzelmitglied gelten kann.
Mitgliederbeiträge sind die Kosten der BDMP e.V. - Mitgliedschaft.
Die SLG führt Schießen nur auf behördlich zugelassenen Schießständen durch. Jedes Schießen wird von einem Schießsportbeauftragen geleitet
Ein Mitglied, das schießsportlichen Anweisungen des Schießsportbeauftragten während eines Schießens nicht Folge leistet, wird vom Schießen ausgeschlossen. Der Ausschluss aus der SLG erfolgt durch Beschluss des Vorstandes, sowie automatisch, wenn die satzungsmäßigen Beiträge (bis 31.03. des laufenden Jahres) nicht gezahlt wurden. Ansonsten kann ein Mitglied durch die Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden, wenn es vorsätzlich gegen die Satzung der SLG verstoßen hat.
Bei der Auflösung der SLG, die durch die 2/3 Mehrheit der Mitglieder erfolgen kann, sind die verbleibenden Mittel an den BDMP e. V. mit der Auflage weiterzuleiten, diese Mittel bis zur Neugründung einer SLG im Großraum Sonneberg zu verwahren. Die Mittel sind der neuen SLG zur Durchführung des Schießbetriebes zur Verfügung zu stellen.
Diese Satzung wurde am 08.01.2010 durch die Mitgliederversammlung einstimmig angenommen